AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit — fair, transparent und auf das Demo-vor-Vertrag-Modell zugeschnitten.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die die LGA International GmbH unter der Marke „Praxera“ (nachfolgend „Praxera“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) erbringt.
Praxera erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn Praxera ihnen in Textform ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
2. Leistungen
Praxera erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign und -entwicklung, Branding, Praxisausstattung, Sichtbarkeit (SEO/GEO) und digitales Praxismanagement für Heilberufe. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot.
Praxera darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen. Für deren Leistung haftet Praxera wie für eigene.
3. Demo, Angebot und Vertragsschluss
Nach einem Erstgespräch erstellt Praxera auf eigene Kosten eine unverbindliche Demo (Vorab-Entwurf), sofern nichts anderes vereinbart ist. Aus der Erstellung oder Übergabe einer Demo entsteht kein Vergütungsanspruch von Praxera und keine Abnahme- oder Zahlungspflicht des Kunden.
Ein Vertrag kommt erst durch ein von beiden Seiten in Textform angenommenes individuelles Angebot zustande. Die Demo dient ausschließlich der Veranschaulichung; an ihr werden keine Nutzungsrechte übertragen, solange kein Vertrag geschlossen ist.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt: Bei Projektleistungen wird die Hälfte der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung fällig, die zweite Hälfte nach Abnahme. Laufende Leistungen — insbesondere Betreuungspakete, Hosting und der Betrieb von KI-Bausteinen — werden monatlich im Voraus abgerechnet.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Praxera berechtigt, laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von zehn Tagen auszusetzen.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson.
Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte — insbesondere Texte, Bilder, Logos und Videos — frei von Rechten Dritter sind beziehungsweise die erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen. Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungshandlungen ausbleiben, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
6. Abnahme und Änderungswünsche
Nach Fertigstellung stellt Praxera das Arbeitsergebnis zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft es innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder nimmt der Kunde das Arbeitsergebnis in Betrieb — insbesondere durch den Livegang der Website —, gilt es als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Zwei Korrekturschleifen je Projektstufe sind in der vereinbarten Vergütung enthalten. Weitergehende Änderungswünsche sowie Änderungen an bereits freigegebenen Leistungsteilen rechnet Praxera nach Aufwand ab; vor Beginn solcher Arbeiten legt Praxera dem Kunden eine Aufwandsschätzung vor.
7. Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
Verträge über laufende Leistungen haben, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung. Sie verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Nach Beendigung stellt Praxera dem Kunden auf dessen Wunsch alle für den Weiterbetrieb erforderlichen Daten, Zugänge und Dateien in einem gängigen Format bereit. Eine darüber hinausgehende Unterstützung beim Umzug zu einem anderen Anbieter vergütet der Kunde nach Aufwand.
8. Nutzungsrechte
Mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt Praxera dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse zu nutzen, zu bearbeiten und bearbeiten zu lassen. Der Kunde kann die Website behalten, zu einem anderen Anbieter umziehen und von Dritten weiterentwickeln lassen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte bei Praxera.
Ausgenommen sind Bestandteile Dritter — insbesondere Schrift- und Bildlizenzen, Programmbibliotheken und Software von Drittanbietern —, für die die jeweiligen Lizenzbedingungen gelten; Praxera weist im Angebot darauf hin, welche Bestandteile betroffen sind. Ebenfalls ausgenommen sind allgemeine Entwurfsbausteine, Werkzeuge und Programmcode, die Praxera projektübergreifend verwendet; hieran erhält der Kunde ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.
Praxera darf die erbrachten Leistungen nach dem Livegang als Referenz benennen und abbilden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
9. Berufsrecht der Heilberufe
Praxera gestaltet Auftritte unter Beachtung der einschlägigen werberechtlichen Grenzen, insbesondere des Heilmittelwerbegesetzes und der Berufsordnungen, und weist den Kunden auf Formulierungen hin, die erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereiten.
Für die inhaltliche und berufsrechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten oder gewünschten Aussagen über seine Behandlungen bleibt der Kunde verantwortlich. Praxera schuldet keine Rechtsberatung und keine Zusicherung, dass ein Auftritt von Wettbewerbern oder Kammern nicht beanstandet wird.
10. Datenschutz und Verschwiegenheit
Soweit Praxera im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen im Kollisionsfall vor.
Praxera verpflichtet alle eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die Zugang zu Daten des Kunden erhalten können, nach § 203 Abs. 4 StGB zur Verschwiegenheit und weist sie auf die für den Kunden geltende berufsrechtliche Schweigepflicht hin.
Beide Seiten behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Ende des Vertrags hinaus.
11. Haftung
Praxera haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Praxera nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt unberührt.
Für den Verlust von Daten haftet Praxera bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.
Praxera schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Platzierungen in Suchmaschinen, keine bestimmte Zahl von Anfragen und keine Umsatzsteigerungen geschuldet.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist Stuttgart. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart. Praxera ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 15. September 2026
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